Gemeinsame Aktionen

LLL-Stillberater/innen, LLLI-Mitarbeiter/innen und LLLI-Freiwillige haben die Möglichkeit, Gelegenheiten zur Zusammenarbeit mit anderen zu nutzen, deren Ziele mit dem Auftrag von LLL vereinbar sind.

Gemeinsame Aktionen sind definiert als Projekte, die von Berater/innen oder LLL-Areas gemeinsam mit anderen Personen, Organisationen oder Regierungen durchgeführt werden. Jede gemeinsame Aktion hat zum Ziel, den Auftrag von LLL zu fördern, und wird in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie und den entsprechenden LLLI- und Arearichtlinien durchgeführt. Für Projekte, die einen finanziellen Nutzen für LLL mit sich bringen, oder für Partnerschaften und Sponsoring mit gewerblichen Einrichtungen, siehe den Ethikkodex für Finanzen.

Der Auftrag von La Leche Liga schließt eine Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, deren Ziele mit dem Auftrag von LLL vereinbar sind, nicht aus.

Ein/e LLL-Stillberater/in informiert ihre Area und holt deren Zustimmung ein, bevor er/sie sich an einer gemeinsamen Aktion beteiligt.

Die Grenzen der Zusammenarbeit

LLL-Fachwissen.

Ein/e LLL-Stillberater/in, die LLL/LLLI in einem Vorstand, einem Gremium, einer Arbeitsgruppe, einem Ausschuss oder einer ähnlichen Gruppe vertritt, ist dazu befugt, im Namen von LLL nur über Themen im Rahmen des LLL Auftrages und innerhalb der Funktion als LLL-Stillberater/in zu sprechen.

Internationaler Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten und nachfolgende Resolutionen (im Folgenden: der Kodex).

  • Bei gemeinsamen Aktionen befolgen die Stillberater/innen und LLL-Areas den Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten und die nachfolgenden WHA Resolutionen.
  • Stillberater/innen und LLL-Areas achten darauf, dass LLL bei jeglichen gemeinsamen Aktionen nicht den Anschein erweckt, Einzelpersonen oder Nichtregierungsorganisationen zu unterstützen oder von ihnen beeinflusst zu werden, die ihren Verpflichtungen aus dem Kodex nicht nachkommen. Jede Situation wird anders sein. Im Zweifelsfall sollten Stillberater/innen und LLL-Areas ihr lokales Kodex-Komitee oder den internationalen Kodex- und Konfliktausschuss von LLLI konsultieren.
  • Alle Finanzierungsquellen unterstützen oder sind im Einklang mit der Verpflichtung von La Leche Liga den Internationalen Kodex einzuhalten. (Siehe Ethikkodex für Finanzen)

Schriftliche Materialien. Schriftliche Informationen zum Thema Stillen, die im Rahmen einer gemeinsamen Aktion zur Verfügung gestellt werden, werden gemäß den Verfahren des LLL-Bereiches der Stillberaterin / des Stillberaters überprüft. Ein obligatorischer Haftungsausschluss wird in jeder gemeinsam erstellten Publikation an prominenter Stelle angebracht: “La Leche Liga [Bereich] hat die in [Publikation] enthaltenen Stillinformationen bereitgestellt. Alle anderen Informationen liegen außerhalb des Kompetenzbereichs von LLL”.

Persönlicher Nutzen. Stillberater/innen erhalten keine Zahlungen und nehmen keine persönlichen Spenden für ihre Interessenvertretungsarbeit als Stillberater/innen an. Spenden für die Gruppe, die Area, das Area Network oder die Direct Connect Entity (DCE) der Stillberaterin/ des Stillberaters können angenommen werden, wenn die Area, an die gespendet wird, über ein geeignetes Verfahren zur Erfassung von Spenden verfügt. Siehe (Siehe Verhaltenskodex Punkt 5.1)

Schutz der Kontaktinformationen von Stillberater/innen. LLL-Areas geben ihre Kontaktinformationen nicht an andere Organisationen weiter. Siehe Listen mit Kontaktinformationen.

Repräsentation anderer Organisationen. Um den Ruf von LLLI zu schützen, agieren LLL-Stillberater/innen nicht als Vertreter/innen für Organisationen, die ähnlich wie LLL ehrenamtliche, Peer-to-Peer Still- oder Laktationsunterstützung anbieten, noch unterstützen sie solche Organisationen als Verwaltungs- oder Vorstandsmitglieder. LLL-Stillberater/innen können Spender/innen oder Mitglieder von ähnlichen Organisationen sein. (Siehe Verhaltenskodex.)

Dokumentation und Koordinierung

  • Berichterstattung. Stillberater/innen, die die Verantwortung für die Vertretung von LLL in einer gemeinsamen Aktion übernehmen, konsultieren und berichten über ihre Aktivitäten, wenn dies von ihrer Area oder DCE verlangt oder gefordert wird, und führen klare Aufzeichnungen.
  • Verwendung der LLLI-Marken (Name und Logos). LLLI behält die letztgültige Entscheidungsgewalt über die Verwendung der LLLI-Marken und kombinierten Marken, einschließlich des LLL-Namens und der Logos lokaler Bereiche, bei jeglichen Aktivitäten im Rahmen von gemeinsamen Aktionen. Für weitere Einzelheiten, siehe den Ethikkodex für Finanzen und die Logo Richtlinie.
  • Anerkennung der LLL-Beteiligung. Stillberater/innen oder Areas, die sich an einer gemeinsamen Aktion beteiligen, werden in jeder Danksagung als Vertreter/innen von La Leche Liga genannt.
  • Unterzeichnung eines Dokuments im Namen einer LLL-Einheit (LLL-Area, Area Network oder DCE). Wenn Stillberater/innen, LLLI-Mitarbeiter/innen oder LLLI-Freiwillige etwas im Namen von La Leche Liga unterschreiben, befolgen sie die Richtlinien ihrer LLL-Area zur Autorisierung oder Überprüfung.

(Feb 82, Mai 89, Okt 90, Okt 91, Apr 94, Feb 95, Feb 98, Apr 16, Mär 22)