Der Verhaltenskodex der La Leche Liga
La Leche Liga (LLL) ist eine weltweite Organisation mit lokalen Einheiten in vielen Ländern rund um den Globus. La Leche League International (LLLI) ist die gemeinnützige Organisation mit Sitz in den USA, die für den Schutz der Marke der weltweiten Organisation, die Akkreditierung der LLL-Stillberater/innen, den Zusammenhalt und die Kommunikation zwischen den verschiedenen Direct Connected Entities (DCEs), die LLL bilden, und die Aufrechterhaltung einer globalen Präsenz von LLL verantwortlich ist.
LLLI besteht aus dem LLLI-Vorstand, LLLI-Vorstandskomitees, dem LLLI-Exekutivdirektor (ED) und ihren Mitarbeiter/innen sowie verschiedenen globalen Foren, die direkt dem LLLI-Vorstand unterstellt sind. LLLI besteht aus akkreditierten ehrenamtlichen Berater/innen (“LLL-Leader”), Freiwilligen, die keine akkreditierten Berater/innen sind (“LLLI-Freiwillige”), und bezahlten Mitarbeiter/innen.
Zweck des Verhaltenskodexes
Dieser Verhaltenskodex gilt für alle LLL-Berater/innen, den LLLI-Vorstand, die Mitglieder der Vorstandskomitees und des globalen Forums, die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen von LLLI und alle LLLI-Mitarbeiter/innen. Er gilt für alle Aktivitäten von LLL-Berater/innen und für die Arbeit von LLL-Administrator/innen oder -Moderator/innen für soziale Medien, ob persönlich, schriftlich oder elektronisch, einschließlich Aktivitäten in internen und externen sozialen Medien, wenn sich die LLL-Berater/innen als LLL-Berater/innen zu erkennen geben. Siehe Social-Media-Richtlinie für LLL-Berater/innen und Social-Media-LLLI-Vorstandsmitgliedschaft.
Bei der Akkreditierung und bei der jährlichen Erneuerung ihres Engagements für LLL unterschreiben die Berater/innen die “Verpflichtungserklärung” (“SoC”), in der sie sich verpflichten, LLL in Übereinstimmung mit der zuletzt veröffentlichten Version der La Leche League Policies and Standing Rules (PSR) zu repräsentieren, die auf der LLLI-Website veröffentlicht sind und diesen Verhaltenskodex enthalten. Die Verpflichtung zu ethischem Verhalten ist in den PSR verankert und grundlegend für die Zugehörigkeit zu La Leche Liga.
Von LLLI-Vorstandsmitgliedern und Mitgliedern von LLLI-Vorstandskomitees und globalen Foren, die keine LLL-Berater/innen sind, wird erwartet, dass sie sich an die Abschnitte dieses Verhaltenskodex halten, die sich auf ihre Arbeit bei LLLI beziehen.
Vom LLLI-Editor und allen anderen bezahlten Auftragnehmer/innen oder Mitarbeiter/innen wird ebenfalls erwartet, dass sie sich an die Abschnitte dieses Verhaltenskodexes halten, die sich auf ihre Arbeit mit LLLI und LLL beziehen.
Anschuldigungen, dass ein/e LLL-Berater/in diesen Verhaltenskodex nicht eingehalten hat, werden je nach Sachlage durch das Gebiet (“Area”), das Gebietsnetzwerk (“Area Network”), die Direct Connected Entity (DCE) oder den LLLI-Konfliktlösungsprozess (“LLLI Conflict Resolution Process”) behandelt.
LLL-Einheiten können den LLL-Verhaltenskodex abändern, um notwendige zusätzliche Anforderungen in Bezug auf lokale Kodizes und Gesetze aufzunehmen. Die eigenen Richtlinien der LLL-Einheiten dürfen jedoch nicht im Widerspruch zum LLL-Verhaltenskodex im PSR stehen oder ethisch weniger streng sein als dieser.
Anschuldigungen, dass ein/e LLLI Freiwillige/r oder der/die ED diesen Verhaltenskodex nicht eingehalten hat, werden durch den LLLI-Konfliktlösungsprozess behandelt.
Anschuldigungen, dass ein LLLI-Personalmitglied gegen diesen Verhaltenskodex verstoßen hat, sind unter Verwendung des Beschwerdeformulars an den/die ED zu richten.
Der Verhaltenskodex der La Leche Liga
- LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Personal halten sich an die Mission, die Vision und den Zweck von LLL, schützen die Marke und handeln in ihren LLL-Rollen in einer Weise, die mit der LLL-Philosophie vereinbar ist.
- 1.1 LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter/innen üben ein gutes Urteilsvermögen aus und erkennen die Grenzen ihrer Qualifikationen.
- 1.2 Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Personal verstehen und befolgen die LLLI-Richtlinie zu Interessenkonflikten, wie sie in den LLL-Richtlinien und -Standardregeln (PSR) festgelegt ist.
- 1.3 LLL-Berater/innen, die in bezahlten Berufen und Unternehmen tätig sind, die Produkte oder Dienstleistungen von Wert für Familien anbieten, bemühen sich nach Kräften, ihre Rolle als LLL-Berater/innen von diesen bezahlten Berufen zu trennen. LLL-Berater/innen nutzen ihre LLL-Positionen oder LLL-Plattformen nicht, um für Produkte oder Dienstleistungen zu werben, die nicht zur LLL gehören. Wenn LLL-Berater/innen gebeten werden, einschlägige Dienstleistungen zu empfehlen, bieten sie eine Auswahl von Dienstleistungen an, vorzugsweise aus einer unabhängigen Liste, die nicht erschöpfend sein muss und ihr eigenes Produkt oder ihre eigene Dienstleistung enthalten kann. Da in einigen Gebieten strengere Beschränkungen gelten, sollten sich die Berater/innen bei ihrem lokalen Support vergewissern, dass sie sich an die Gepflogenheiten des Gebiets und die örtlichen Gesetze halten.
- LLL-Berater/innen halten sich an die Verwaltungsabläufe aller konstituierenden Einheiten, in denen sie ehrenamtlich tätig sind.
- 2.1 LLL-Berater/innen erfüllen ihre administrativen Pflichten gegenüber der Organisation, indem sie die persönlichen Daten der einzelnen Einheiten auf dem neuesten Stand halten, die Gebühren auf dem aktuellen Stand halten und regelmäßig mit der Organisation und den benannten Unterstützungspersonen kommunizieren.
- 2.2 LLL-Berater/innen aktualisieren ihr Wissen durch regelmäßige Teilnahme an Enrichment-Angeboten.
- 2.3 Die LLL-Berater/innen helfen den in Frage kommenden Personen aktiv dabei, sich über LLL-Berater/innen zu informieren und unterstützen sie bei der Vorbereitung auf die LLL-Stillberatung.
- 2.4 LLL-Berater/innen führen genaue und vollständige Aufzeichnungen über ihre Arbeit als Berater/in, einschließlich aller Helferkontakte, der Finanzen der LLL-Gruppe und der administrativen Anforderungen, und ergreifen alle Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die LLL-Dokumente sicher aufbewahrt und im Einklang mit den geltenden lokalen Rechtsvorschriften aufbewahrt werden.
- 2.5 LLL-Berater/innen reagieren umgehend auf Untersuchungen oder Beschwerden gegen LLL-Berater/innen und kooperieren auf Wunsch bei Konfliktlösungsprozessen.
- 2.6 LLL-Berater/innen befolgen ethische Geschäftspraktiken und verwenden Verträge, wie sie im Finanz-Ethikkodex beschrieben sind.
- LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter/innen arbeiten ungeachtet von Differenzen und Meinungsverschiedenheiten kooperativ mit anderen in der gesamten Organisation zusammen.
- 3.1 LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter/innen kommunizieren und koordinieren mit anderen, die direkt von ihrer Arbeit betroffen sind, unabhängig von der Gruppe, dem Gebiet, dem Gebietsnetzwerk oder dem DCE, mit dem die Berater/innen verbunden sind.
- 3.2 LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter/innen respektieren die Anerkennung und/oder Fähigkeiten, Erfahrungen, Kenntnisse und Beiträge ihrer Kollegen/innen. Sie sind gegenseitig rechenschaftspflichtig gegenüber ihren Berater/innen, Freiwilligen und Mitarbeitern.
- 3.3 LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Personal diskutieren berufliche Meinungsverschiedenheiten, Bedenken und Meinungsverschiedenheiten mit respektvoller, offener, ziviler Kommunikation und mit Fairness und Ehrlichkeit, persönlich, schriftlich und in elektronischen Räumen. Siehe die Social Media Policy for LLL Leaders und Social Media – LLLI Board Member Participation. Sie unternehmen angemessene Schritte, um Konflikte zu erkennen, zu identifizieren, zu bearbeiten und proaktiv zu lösen, wobei sie gegebenenfalls die Unterstützungsfunktionen des Gebiets (“Area”), des Gebietsnetzwerks (“Area Network”) und/oder des DCE nutzen. Wenn ein Konflikt und/oder ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex nicht von den Parteien selbst gelöst werden kann, wenden sie sich an den Beschwerde- oder Konfliktlösungsprozess der entsprechenden Einheit. Wenn diese nicht zur Verfügung stehen, wenden sie das LLLI-Konfliktlösungsverfahren an.
- 3.4 LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter/innen tauschen mit ihren LLL-Kolleginnen und -Kollegen frei und umfassend Informationen über das Stillen und die Ernährung mit Humanmilch im Allgemeinen und andere LLL-relevante Themen aus und halten sich dabei an die Vertraulichkeitsrichtlinien des LLL (siehe 6.2).
- 3.5 LLL-Berater/innen fördern ein Umfeld des kontinuierlichen Lernens und der gegenseitigen Rechenschaftspflicht auf Gruppen-, Gebiets-, Bereichsnetz-, DCE- und internationaler Ebene.
- LLL-Berater/innen, LLLI-Personal und LLLI-Freiwillige verstehen, wie der Internationale Kodex der Weltgesundheitsorganisation für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten und die nachfolgenden Resolutionen der Weltgesundheitsbehörde ihre Arbeit beeinflussen. Dies bedeutet mindestens, dass
- 4.1 LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter/innen anerkennen und akzeptieren, dass sie für die Zwecke der Erfüllung der Verpflichtungen gemäß dem Internationalen Kodex (Artikel 3) als “Beschäftigte im Gesundheitswesen” gelten.
- 4.2 LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter/innen halten sich an Artikel 7 (Beschäftigte im Gesundheitswesen) und Artikel 4.2 (Bildungsmaterialien) des Internationalen Kodex.
- 4.3 Als Repräsentant/innen von La Leche Liga nehmen LLL-Berater/innen, LLL-Einheiten, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter/innen niemals Spenden oder Anreize (finanziell oder materiell) von Herstellern oder Vertreibern von Produkten an, die ihre Verpflichtungen gemäß dem Internationalen Kodex nicht erfüllen.
- 4.4 LLL-Berater/innen verweisen Familien, die sich über die Verwendung von Humanmilchersatzprodukten erkundigen, an ihr medizinisches Fachpersonal oder stellen Quellen mit einschlägigen Informationen zur Verfügung. Siehe Abschnitt 4.2.des Internationalen Kodex und des Handbuchs für Berater/innen zum Internationalen Kodex.
- 4.5 LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter/innen vermitteln Müttern und Eltern, die Humanmilchersatzprodukte oder Fütterungshilfen verwenden, dass sie jederzeit willkommen sind, sich an LLL zu wenden, um Unterstützung beim Stillen, Füttern und bei der Elternschaft zu erhalten. Dies könnte LLL-Treffen, online und persönlich beinhalten.
- 4.6 Als Repräsentant/innen von LLL geben LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter/innen Familien niemals Spenden oder Proben von Muttermilchersatzprodukten oder anderen Produkten, die unter den Internationalen Kodex fallen. Siehe den Finanziellen Ethikkodex.
- 4.7 Bei LLL-Präsentationen und -Veranstaltungen erlauben LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter/innen keine Werbung oder Ausstellungen für Produkte, die nachweislich schädlich für die Stilldyade oder die Stillbeziehung sind; für Produkte, die das Stillen untergraben könnten; für Produkte, die unter den Internationalen Kodex fallen; für Produkte, die mit dem Zweck oder der Philosophie von LLL unvereinbar sind; oder für zurückgerufene Produkte. Siehe den LLL-Ethikkodex für Finanzen.
- In ihrer Rolle als LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter/innen werben sie nicht für persönliche Meinungen oder Anliegen. Wenn sich andere Anliegen mit dem Stillen oder der LLL-Mission überschneiden, können die LLL-Berater/innen LLL-Informationen bereitstellen und über die Bedeutung des Stillens für dieses Anliegen sprechen.
- 5.1 LLL-Berater/innen erhalten für ihre grundlegenden Pflichten als Berater/in, wie sie in der Definition des Begriffs “Berater/in” in der Richtlinie über Rechte und Pflichten von Berater/innen, im Verhaltenskodex 5.1 und in den eigenen Richtlinien ihrer Organisation, sofern vorhanden, definiert sind, keine Bezahlung oder persönliche Zuwendungen. Spenden für die Gruppe, das Gebiet, das Gebietsnetzwerk oder das DCE des/r Berater/in können angenommen werden. Die Entität, die die Spende annimmt, führt klare finanzielle Aufzeichnungen, in denen die Quelle und der Betrag der Spende sowie die Verwendung der Spende vermerkt sind.
- 5.2 Berater/innen können mit anderen zusammenarbeiten, die die Laktation und die Stillbeziehung unterstützen, fördern und schützen. (Für Partnerschaften und Sponsoring mit kommerziellen Einrichtungen siehe den Finanziellen Ethikkodex. )
- 5.3 Stillberater/innen werben auf ihrer Stillberater/innen-Plattform nicht für ihre eigenen oder fremde persönliche, ehrenamtliche, kommerzielle oder berufliche Aktivitäten. Stillberater/innen können ihre LLL-Qualifikationen oder -Erfahrungen als Referenzen im Rahmen ihrer persönlichen, ehrenamtlichen, kommerziellen oder beruflichen Aktivitäten offenlegen.
- 5.4 Die Berater/innen nutzen ihre Rolle als LLL-Berater/in nicht, um irgendeine Art von Milchtausch-Netzwerk einzurichten. Siehe die Richtlinie für Milchspenden.
- 5.5 Um den Ruf von LLLI zu schützen, agieren LLL-Berater/innen nicht als Repräsentant/innen für Organisationen, die LLL ähnlich sind, indem sie ehrenamtliche Mutter-zu-Mutter-/Eltern-zu-Eltern-Still- oder Laktationsunterstützung anbieten, noch bieten sie ehrenamtliche administrative oder Vorstandsunterstützung für solche Organisationen an. LLL-Berater/innen können Spender, Mitglieder oder bezahlte Mitarbeiter von ähnlichen Organisationen sein. Siehe die Richtlinie für kooperative Maßnahmen. (Für Partnerschaften und Sponsoring mit kommerziellen Organisationen siehe den Finanziellen Ethikkodex).
- LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter/innen demonstrieren hohe Standards von Respekt, Ehrlichkeit und Vertrauen.
- 6.1 LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter/innen halten die in diesem Kodex und in der PSR dargelegten Standards und Werte ein.
- 6.2 LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter/innen behandeln medizinische oder andere sensible persönliche Informationen vertraulich, es sei denn, es liegt eine Genehmigung vor. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf persönliche Interaktionen, elektronische Kommunikation und schriftliche Dokumentation. Siehe die Vertraulichkeitspolitik. Informationen, die für eine Beschwerde relevant sind, können im Rahmen von vertraulichen Beschwerdeverfahren weitergegeben werden.
- 6.3 LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter/innen verhalten sich so, dass sie die Organisation nicht in Misskredit bringen, keine unnötigen und andauernden Konflikte innerhalb der Organisation verursachen oder ihre Effektivität als Berater/innen oder Repräsentant/innen von LLL oder die Effektivität anderer Berater/innen oder Repräsentant/innen von LLL beeinträchtigen.
- 6.4 LLL-Berater/innen befolgen die Gesetze des Landes, in dem der/die Berater/in freiwillig tätig ist. Wenn die Gesetze des Landes im Widerspruch zu den Richtlinien und Verfahren von La Leche Liga stehen, haben die Gesetze des Landes Vorrang.
- 6.5 LLL-Berater/innen sind sensibel für die Geschichte, die Kulturen und die Bräuche des Landes und der Gemeinschaft, in der sie als Berater/innen tätig sind.
- 6.6 LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter/innen nutzen ihre LLL-Rolle nicht, um sich auf persönliche Beziehungen oder sexuelle Aktivitäten einzulassen, die andere ausnutzen, oder um ihre LLL-Position zu nutzen, um von anderen sexuelle oder andere Gefälligkeiten zu erlangen.
- 6.7 LLL-Berater/innen legen den Verwalter/innen der Einrichtungen, mit denen sie in Verbindung stehen (Areas, Area Networks oder DCEs), unverzüglich alle strafrechtlichen Anklagen oder Verurteilungen gegen sie im Zusammenhang mit Straftaten zum Schaden von Kindern oder Erwachsenen offen. LLL-Berater/innen, die finanzielle Verantwortung gegenüber LLL haben, legen auch strafrechtliche Anklagen oder Verurteilungen gegen sie im Zusammenhang mit finanziellem Fehlverhalten offen.
- Jede/r der/die eine Funktion innerhalb von LLLI innehat, muss diese Informationen auch unverzüglich an den LLLI-Editor weitergeben.
- Bei der Ausübung ihrer Rollen in der LLL behandeln die LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter/innen alle Personen fair und ohne Diskriminierung, Einschüchterung, Mobbing oder irgendeine Form von Belästigung, unabhängig von den Meinungen und Lebensentscheidungen der Berater/innen.
- 7.1 LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter/innen respektieren das Recht von Berater/innen, Müttern und Eltern, bei der Erziehung und Ernährung ihrer Kinder ihrem eigenen Urteil und Instinkt zu folgen. LLL-Berater/innen bieten Informationen und Unterstützung an, die an eine Vielzahl von Familiensituationen angepasst werden können. LLL-Berater/innen geben keine spezifischen Ratschläge.
- 7.2 LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter/innen behandeln alle Mütter, Eltern, LLL-Berater/innen, Verwalter/innen, Freiwillige und Mitarbeiter/innen von LLL mit Akzeptanz und Würde; sie respektieren das Recht jeder Person, ihre eigene Identität und Bedürfnisse zu bestimmen. Siehe die Erklärung zur Inklusivität.
- 7.3 LLL-Berater/in, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter schaffen offene, vertrauenswürdige und sichere Räume. Bei diesen Räumen kann es sich um elektronische, persönliche, schriftliche oder soziale Medienräume handeln. Unabhängig davon, ob der Raum für die Öffentlichkeit zugänglich ist oder nicht, bewahren die LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwilligen und LLLI-Mitarbeiter/innen den Grad an Vertraulichkeit, der in jeder Situation erforderlich ist. Siehe die Vertraulichkeitsrichtlinie.
- 7.4 LLL-Berater/innen sind sich bewusst, dass es Unterschiede zwischen Berater/innen, Bewerber/innen und Familien, die von LLL unterstützt werden, geben wird, und sind sich der Möglichkeit von Voreingenommenheit bewusst. Berater/innen pflegen einen rücksichtsvollen und aufmerksamen Umgang mit den Personen, die sie unterstützen, und mit ihren LLL-Kolleg/innen.
- 7.5 LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter/innen vermeiden es, Annahmen über andere zu treffen und erkennen Vielfalt und individuelle Entscheidungen an.
- 7.6 LLL-Berater/innen, LLLI-Freiwillige und LLLI-Mitarbeiter/innen sind sensibel für individuelle Bedürfnisse und kulturelle Bräuche.
Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex
Jede/r, der/die in gutem Glauben denkt, dass eine LLL-Berater/in, ein LLLI-Freiwilliger, ein/e LLLI-Mitarbeiter/in oder eine Einheit der Organisation gegen diesen Kodex verstoßen hat, ist eingeladen, eine Beschwerde einzureichen, indem er/sie das Beschwerdeformular ausfüllt.
(21. März, 22. Februar)